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Irgendwer hat ein Haus gekauft – und da sollen jetzt deutsche Jugendliche betreut werden. Von Menschen die weder in Schweden leben – noch sich integriert haben.
Ich kann nicht verstehen, warum man glaubt dass dies möglich sein soll.
Ganz generell kann eine deutsche Kommune auch in Schweden tätig werden – aber nur wenn die lokalen Gesetze beachtet werden. Dazu braucht man erst einmal Personal, das solide Kenntnisse im Aufbau und Struktur des schwedischen Sozialrechtes hat.
Man kann sich auch nicht damit herausreden, dass die Jugendlichen ja nicht in Schweden leben sollen.
Es gibt klare und deutliche Regeln, was sichergestellt werden muss, wenn Jugendliche länger als die normalen Reisen in den Ferien an einem Ort verweilen. Schon die regelmäßige Betreuung übers Wochenende fordert von den Kommunen eine Qualitätssicherung und ist gesetzlich klar geregelt.
Diese Bedingungen kann man erfüllen, wenn man in Schweden seit längerem lebt und arbeitet. Wer Jugendliche aufnimmt und kein Jugendheim betreibt, muss nach einem Standartverfahren (BBIC oder nyå Kjellsten Modellen) überprüft werden und für die Justiz greifbar sein (also in der Regel schwedische Bürger sein). Da wird unter anderem Ausschlusskriterien wie eine nicht vorhandene Verankerung am Wohnort, Barrieren für die Integration wie Sprache die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftrag und ähnliches geprüft.
Wer ein Jugendheim betreibt muss Personalschlüssel und maximale Arbeitszeiten beachten – und braucht einen Einrichtungsleiter, der aufgrund seiner Ausbildung für die Leitung schwedischer Jugendheime geeignet ist. Die Eignung dieser Person wird bei der zuständigen Stelle geprüft und die Berufung muss genehmigt werden.
Leider nehmen im Moment wieder die „schwarzen“ Jugendhilfemassnahmen überhand.
Ich habe daher meine Webpräsents offline genommen – da ich überwiegend für schwedische Auftraggeber arbeite, möchte ich nicht in diesen Strudel hineingezogen werden.
Ich mache seriöse soziale Arbeit und lehne es entschieden ab, Jugendliche in rechtliche Grauzonen auf „Touristenticket“ zu betreuen.
Und zur Erinnerung für die Ämter: Wenn Sie von einer nationalen Stelle die Bestätigung erhalten haben, dass sie tätig werden dürfen bedeutet dies das Sie als öffentlicher Jugendhilfeträger nun dafür zuständig sind, alle Regelungen des schwedischen Sozialrechts einzuhalten. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie eine Pflegestelle oder Jugendheim überprüfen und keinen Mitarbeiter haben, der in Schweden wirklich das geltende Recht studiert hat und damit Erfahrungen hat, können Sie auch die Forderungen nicht erfüllen. Und nein: Die Aufgaben können nicht auf einen freien Träger delegiert werden – tätig werden darf lediglich der öffentliche Träger.
Natürlich gibt es Situationen in denen eine seriöse Jugendarbeit möglich ist – etwa wenn von Amt zu Amt Kontakte bestehen und lokale Behörden bereit sind, mit ihnen mehr als üblich zu kooperieren.
Für Ämter die – gerne in Zusammenarbeit mit seriösen Trägern – an sinnvollen, rechtlich abgesicherten Massnahmen interessiert sind, stelle ich gerne mein Konzept zur Verfügung. Schreiben Sie in diesem Fall an jens add skinfaxi punkt de.